FAQ

Corona Schnelltest

Ab  Montag, 29. März, bietet 21 (DSW21, DOKOM21, Hafen) allen Beschäftigten in Zusammenarbeit mit der Prävent GmbH einmal wöchentlich ohne Anmeldung einen kostenlosen Corona-Schnelltest an. Nachfolgend die Termine für diese sogenannten  »Bürgertests«. Wichtig zu wissen: Jede*r Mitarbeiter*in kann grundsätzlich jeden Termin nutzen:

Mobile Teststation im DSW21-Bus
Betriebshof Brünninghausen,
Stockumer Str. 60 (Bushaltestelle an der Nordseite der neuen Abstellhalle)
montags von 10:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Betriebshof Dorstfeld,
Dorstfelder Hellweg 73 (Platz vor Gebäude 6)
montags, 14:00 bis 17:00 Uhr
Hauptverwaltung,
Deggingstraße 40
mittwochs, 8:30 bis 10:30 Uhr
Betriebshof Castrop-Rauxel,
Bahnhofstraße 14
mittwochs, 11:00 bis 13:00 Uhr
DOKOM21,
Stockholmer Allee 24
donnerstags, 12:00 bis 13:00 Uhr
Stadtgarten,
Stadtbahn-Haltestelle
donnerstags,13:30 bis 15:30 Uhr
Fahrteam Aplerbeck
Aplerbeck: Köln-Berliner-Str. 10, (Besprechungsraum BK)
donnerstags, 9:30 bis 11:30 Uhr

Der Zeitaufwand für den Test beträgt wenige Minuten. Das Ergebnis steht nach ca. 15 Minuten zur Verfügung und wird durch eine Bescheinigung bestätigt. Ein positives Ergebnis ist durch die Prävent GmbH  meldepflichtig und zieht zur Absicherung zwingend einen PCR-Test nach sich. Der PCR-Test wird in diesem Fall ebenfalls direkt vor Ort durch das Team von Prävent durchgeführt. Wer positiv getestet wird, muss sich anschließend in häusliche Isolation begeben – und zwar zunächst so lange, bis das  Ergebnis des PCR-Tests vorliegt (2 – 3 Tage).
Alternativ zu den Testmöglichkeiten an den verschiedenen DSW21-Betriebsstandorten können sich alle  Mitarbeiter*innen auch einmal wöchentlich direkt bei Prävent, Helenbergweg 19, kostenlos testen lassen.
Mo – Di 08:00 Uhr – 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr – 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr – 14:00 Uhr
Sa – So 10:00 Uhr – 14:00 Uhr
Prävent stellt auch dort eine Bescheinigung über den Test aus und veranlasst bei einem positiven Ergebnis die weiteren Maßnahmen.

Ab wann kann man sich als 21-Mitarbeiter testen lassen?

Ab dem 29. März.

Wie lange dauert der Schnelltest?

Etwa 15 Minuten. Bei negativem Ergebnis gibt es die entsprechende Bescheinigung. Bei positivem Ergebnis wird direkt vor Ort ein PCR-Test durchgeführt. Bis dessen Ergebnis vorliegt (2 bis 3 Tage), muss sich die/der Betroffene in häusliche Isolation begeben.

Wie oft kann ich mich testen lassen?

Einmal in der Woche, Stand März 2021.

Wo wird getestet?

Entweder 7 Tage die Woche bei Prävent oder eben zu den angegebenen Zeiten an den Betriebseinrichtungen (siehe oben).

Wer macht den Test?

Die Prävent GmbH, also der betriebsärztliche Dienstleister.

Wie sicher ist der Test?

Sehr sicher - über 97 Prozent. Corona-Antigentests liefern innerhalb von 15 bis 30 Minuten ein Testergebnis zur Infektiosität bezüglich SARS-CoV-2. Die uns von verwendeten Tests sind durch das RKI und bFARm zertifiziert. Ist der Schnelltest negativ, ist eine Infektiosität auszuschließen. Ein positiver Antigen-Test stellt einen begründeten Verdacht für eine Infektion mit SARS-CoV-2 dar, weshalb eine anschließenden Überprüfung mittels PCR-Test nötig ist. Auch diese können wir direkt vor Ort im Anschluss an Ihren Corona-Schnelltest durchführen.

Wo finde ich Prävent?

Prävent, Helenbergweg 19
Testzentrum geöffnet:
Mo - Di 08:00 Uhr – 17:00 Uhr
Mi  08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Do  08:00 Uhr – 17:00 Uhr
Fr  08:00 Uhr – 14:00 Uhr
Sa - So 10:00 Uhr – 14:00 Uhr

Was muss ich zu den Tests der Prävent GmbH noch wissen?

• Ganz wichtig: Aus hygienischen Gründen bitte einen eigenen Kugelschreiber mitbringen!
• Der Test-Bus von DSW21 ist durch dauerhaft geöffnete Türen kontinuierlich durchlüftet
• Es gibt ein Einbahnstraßensystem mit Zugang an der vorderen Tür und Ausstieg an der hinteren Tür
• Beim Warten vor dem Bus muss eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen und der Mindestabstand eingehalten werden
• Der Zeitaufwand für den Test beträgt wenige Minuten. Das Ergebnis steht nach ca. 15 Minuten zur Verfügung und wird durch eine Bescheinigung bestätigt.
• Ein positives Ergebnis ist durch die Prävent GmbH meldepflichtig und zieht zur Absicherung zwingend einen PCR-Test nach sich. Der PCR-Test wird in diesem Fall ebenfalls direkt vor Ort durch das Team von Prävent durchgeführt.
• Wer positiv getestet wird, muss sich anschließend in häusliche Isolation begeben – und zwar zunächst so lange, bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt (2 – 3 Tage).

Und bekomme ich auch einen Selbsttest?

Ja, zusätzlich zum Corona-Test durch Prävent hat jeder Mitarbeitende nach Ende der Osterferien auch die Möglichkeit einen Selbsttest kostenlos zu bekommen und selbst durchzuführen. Den selbsttest gibt es dann wie die FSP2-Masken über die Führungsverantwortlichen.

Welchen Selbsttest gibt es?

Mitarbeiter*innen erhalten einen sogenannten Selbsttest, der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zusammen mit dem Paul-Ehrlich-Institut geprüft und zugelassen wurde (Novel Coronavirus 2019-nCoV Antigen Test). Selbsttests sind für die Anwendung durch Privatpersonen vorgesehen.

 Wann führe ich den Test am besten durch?

Am besten morgens direkt nach dem Aufstehen, da die Viruslast dann am höchsten ist. Er kann aber auch zu jeder anderen Tageszeit durchgeführt werden. Entgegen der Hinweise in manchen Anleitungen weist unsere Betriebsärztin darauf hin, dass es sinnvoll ist, vor dem Nasenabstrich die Nase zu putzen, weil dadurch Sekret in den vorderen Nasenbereich befördert wird. Verzichten sollte man darauf, unmittelbar vor dem Test den Mund auszuspülen, die Zähne zu putzen, etwas zu trinken oder zu essen. Die Probenentnahme erfolgt durch einen Nasenabstrich. Das Ergebnis liegt nach 15 bis 20 Minuten vor.

Wie wende ich den Selbsttest an?

Der Test erfolgt durch einen Abstrich im vorderen Nasenbereich:
Kopf nach hinten neigen. Den Abstrichtupfer vorsichtig nacheinander in beide Nasenlöcher stecken (ca. 1,5 cm, bis ein leichter Widerstand zu spüren ist) und ihn in kreisenden Bewegungen langsam entlang der Nasenwand streichen (vier Umdrehungen und ca. 15 Sekunden pro Nasenloch). Den Tupfer langsam aus dem Nasenloch ziehen. Tipp: Ein Spiegel hilft.
Dieses Video hilft den Test richtig anzuwenden.

Entfällt dadurch der Anspruch auf den vom Bund einmal pro Woche kostenlos zur Verfügung gestellten „Bürger*innen-Test“?

Nein. Ganz im Gegenteil: Das Testangebot des Arbeitgebers ist zusätzlich. Die kostenlosen Schnelltests, die allen Bürger*innen einmal wöchentlich zur Verfügung stehen, werden vom Bund finanziert und über die Bundesländer beschafft. Es handelt sich nicht um Selbsttests, sondern um Antigen-Schnelltests, die von geschultem Personal durchgeführt werden.

Bedeutet das, ich kann den „Bürgertest“ ausschließlich durch Prävent durchführen lassen?

Nein.

Selbstverständlich könnt Ihr für den Bürgertest auch jedes andere Testzentrum nutzen. Ein Testzentrum gibt es z.B. am Dortmunder Flughafen, aber auch viele Arztpraxen und Apotheken bieten Testungen an. Die Gesamtübersicht über die von der Stadt Dortmund autorisierten Teststellen findet Ihr hier: https://bit.ly/3cA2VKZ. In den Teststellen werden die Ergebnisse auch dokumentiert. Getestete Personen erhalten eine Bescheinigung über den Zeitpunkt und das Ergebnis des Tests.
Alle Mitarbeitenden von DSW21 haben Anspruch auf zwei kostenlose Tests pro Woche:
1.) den „Bürger*innen-Test“ und
2.) den vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Test !!!

Muss ich das Testangebot des Arbeitgebers annehmen und wöchentlich die zwei kostenlosen Tests – also den vom Bund und den vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten – durchführen?

Nein – und zwar weder noch! Niemand darf zu einem Test gezwungen werden. Beide Testangebote beruhen auf Freiwilligkeit. Allerdings: DSW21 empfiehlt allen Beschäftigten, die Angebote, sich regelmäßig kostenlos testen zu lassen bzw. selbst zu testen, auch wahrzunehmen. Ihr schützt damit euch selbst, eure Kolleg*innen und auch alle anderen Kontaktpersonen.

Hat es Auswirkungen auf den Arbeitseinsatz bei DSW21 oder ggf. sogar arbeitsrechtliche Konsequenzen, wenn ich keine Tests durchführe oder durchführen lasse?

Da die Nutzung der Tests freiwillig ist, gibt es keinerlei Konsequenzen.

Wie verlässlich ist das Ergebnis, wenn der Test positiv ausfällt, mir also anzeigt, dass ich mit SARS-CoV-2 infiziert bin?

PCR-Tests sind sehr exakt. Die Aussagekraft von Antigen-Schnelltests und Selbsttests ist deutlich geringer. Es gibt sowohl falsch-positive als auch falsch-negative Ergebnisse. Das bedeutet: Das Ergebnis eines Selbsttests ist keine „Diagnose“. Zeigt der Selbsttest ein positives Ergebnis muss nicht zwangsläufig eine SARS-CoV-2-Infektion vorliegen. Man gilt zunächst als „Verdachtsfall“ und muss das Ergebnis durch einen PCR-Test absichern.

Wie zuverlässig ist das Ergebnis, wenn der Test negativ ausfällt, mir also anzeigt, dass ich nicht mit dem Coronavirus infiziert bin?

Der Test gibt keine definitive Sicherheit. Ohnehin ist das Ergebnis immer nur für einen Zeitraum von sechs bis acht Stunden aussagekräftig. Man kann zum Zeitpunkt des Tests durchaus bereits infiziert sein, aber eine so geringe Viruslast aufweisen, dass der Nachweis noch nicht oder nicht mehr möglich ist. Und man kann sich bei jedem Kontakt, der auf den Test folgt, infizieren. Wer also morgens um 9 Uhr negativ getestet wird, kann am späten Nachmittag desselben Tages schon positiv sein. Ein zusätzlicher Unsicherheitsfaktor ist die korrekte Probenentnahme und Testdurchführung. Dabei können Fehler unterlaufen, die das Ergebnis verfälschen. Daher bitte auch bei einem negativen Ergebnis unbedingt die AHA+L+A-Formel einhalten. Antigen-Selbsttests können auch nicht zur „Frei-Testung“ verwendet werden, beispielsweise um eine Quarantäne zu verkürzen.

Welchen Zweck erfüllen die Tests dann überhaupt?

Es gehört zu den besonders tückischen Eigenheiten von SARS-CoV-2, dass Infektionen häufig asymptomatisch verlaufen – das bedeutet: Infizierte Personen fühlen sich nicht krank. Sie haben keine oder nur sehr geringe Beschwerden. Trotzdem können sie hochinfektiös sein und das Virus – ohne es selbst zu bemerken – an Kontaktpersonen weitergeben. Je mehr getestet wird, desto höher ist die Chance, solche symptomfrei Infizierten zu „entdecken“. Und wer nicht entdeckt wird, trägt zumeist eine so geringe Viruslast in sich, dass auch die Ansteckungsgefahr für Kontaktpersonen niedrig ist. 

Wie muss ich mich verhalten, wenn das Testergebnis positiv ist?

Positive Antigen-Schnelltests sind meldepflichtig. Da sie von geschultem Personal durchgeführt und die Ergebnisse dokumentiert werden, wird automatisch das zuständige Gesundheitsamt informiert. Es folgt eine Überprüfung durch einen PCR-Test. Bis dessen Ergebnis vorliegt, begibt sich die Person in häusliche Isolierung.

Im Gegensatz dazu ist ein positiver Selbsttest zwar nicht meldepflichtig. Wer bei sich selbst ein positives Ergebnis ermittelt, sollte sich aber unbedingt verantwortungsvoll verhalten, das Gesundheitsamt und den Arbeitgeber informieren, zur Klärung einen PCR-Test durchführen lassen und sich in häusliche Isolierung begeben, bis das Ergebnis vorliegt.

Wen muss ich informieren, wenn ich positiv getestet wurde oder mich selbst positiv getestet habe?

In diesem Fall ist unverzüglich die/der Führungsverantwortliche zu informieren. Diese*r setzt sich dann mit dem Personalbereich und ggf. mit der Betriebsärztin in Verbindung.

Mein Selbsttest ist positiv ausgefallen. Ich habe meinen Arbeitgeber und das Gesundheitsamt informiert. Erhalte ich Lohnfortzahlung? Ist die Lohnfortzahlung davon abhängig, ob das Gesundheitsamt häusliche Isolation anordnet?

Im Falle eines positiven Selbsttests erfolgt an Arbeitstagen in der Regel (als Eilentscheidung) eine bezahlte Freistellung. Anders ist zu verfahren, wenn Symptomfreiheit besteht und Home-Office durchgeführt werden kann. Sofern das Gesundheitsamt eine Quarantäne anordnet, besteht – wie bereits bisher – ein Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Auszahlung an die Mitarbeiter erfolgt über DSW21. Die behördliche Anordnung einer Quarantäne wird aber wahrscheinlich erst nach einem anschließend durchgeführten PCR-Test erfolgen, sofern dieser das positive Ergebnis bestätigt.