Compliance-Statement des Vorstands von DSW21
Als kommunales Unternehmen ist DSW21 bei der Erbringung des öffentlichen Personennahverkehrs und aller anderen durch die DSW21-Gruppe erbrachten Dienstleistungen in besonderem Maße auf das Vertrauen der Kunden sowie der Öffentlichkeit angewiesen. Compliance genießt deshalb bei DSW21 höchste Priorität. Dies kann nur gelingen, indem die Mitarbeiter*innen von DSW21 verantwortungsvoll sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben handeln. Der Vorstand bekennt sich ausdrücklich zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, insbesondere in Bezug auf Korruption, Bestechung oder Untreue. DSW21 zeigt keinerlei Toleranz gegenüber Verstößen gegen geltendes Recht und verfolgt diese konsequent. DSW21 verfügt über ein Compliance-Regelwerk, in dem entsprechende Verhaltensvorschriften unmissverständlich formuliert sind. Dieses Regelwerk soll dabei unterstützen, Compliance-Risiken für DSW21 zu vermeiden. Dazu gehört auch ein Hinweisgebersystem, das nicht nur Mitarbeiter*innen, sondern auch externen Partnern - wie Kund*innen, Dienstleistern und Kooperationspartnern – zur Verfügung steht.
Aber Compliance ist mehr als das bloße Einhalten von externen und internen Regeln. Sie ist der Schlüssel zu Fairness und Integrität im geschäftlichen Verkehr.
Verdachtsfall melden
Bei Verdacht auf unzulässige Geschäftspraktiken oder sonstiges Fehlverhalten können Sie sich telefonisch, per E-Mail oder persönlich – auch anonym - an unseren Compliancebauftragten oder an unseren externen Ombudsmann wenden (s. Ansprechpartner*innen). Wir nehmen alle eingehenden Hinweise ernst und werden diese selbstverständlich höchst vertraulich behandeln. Wir stellen sicher, dass Mitarbeiter*innen, die auf Verstöße gegen geltendes Recht hinweisen, dadurch keinerlei Nachteile erfahren werden.
Ansprechpartner*innen
Oliver van der Meeren
Compliancebeauftragter
Telefon 0231.955 3658
Telefax 0231.955 3326
E-Mail: o.vandermeeren@dsw21.de
DSW21 Hauptverwaltung
Deggingstraße 40
44141 Dortmund
Kanzlei PARK/Wirtschaftsrecht
Rechtsanwalt Prof. Dr. Tido Park
Ombudsmann
Telefon 0231.9580680
Telefax 0231.95806899
E´-Mail: kanzlei@park-wirtschaftsstrafrecht.de
PARK Wirtschaftsstrafrecht
Rheinlanddamm 199
44139 Dortmund
Für Anregungen und Kritik im Zusammenhang mit unseren Nahverkehrs-Dienstleistungen steht Ihnen unsere Kundenresonanz unter kundenresonanz@dsw21.de zur Verfügung. Falls Sie uns lieber telefonisch kontaktieren möchten, finden Sie wichtige Rufnummern auf der Internetseite https://www.bus-und-bahn.de unter dem Menüpunkt „Kontakte“.
DSW21 stands for the values of democracy, for social diversity and fair trade with fair and humane working conditions. We demand this from all employees and partners, suppliers and also from our customers.
The Management Board has drawn up a set of rules and guidelines for the observance of human rights, compliance and the responsibility of our suppliers, which can be viewed here on this page by all interested parties. This framework forms the basis of our services and our cooperation.
DSW21 is aware of its social responsibility and pays attention to compliance with human and environmental rights both in its own business area and within the supply chain. The Board of Directors of DSW21 has clearly positioned itself in this regard in its policy statement on respecting human rights. In addition, the Code of Conduct, as a basic guideline, provides the framework for all employees at DSW21 to act in accordance with the law. In order to ensure that human and environmental rights are also respected within the supply chain, DSW21 has created a supplier code of conduct that obliges suppliers accordingly.
The following contacts will receive information about any violations of human or environmental rights in DSW21's own business area and within the supply chain:
Oliver van der Meeren
compliance officer
Telephone 0231.955 3658
Fax 0231.955 3326
Email: o.vandermeeren@dsw21.de
DSW21 head office
Deggingstrasse 40
44141 Dortmund
Law Firm PARK/Commercial Law
Lawyer Prof. Dr. Tido Park
ombudsman
Telephone 0231.9580680
Fax 0231.95806899
Email: kanzlei@park-wirtschaftsstrafrecht.de
PARK commercial criminal law
Rheinlanddamm 199
44139 Dortmund
The aforementioned contacts are available to both internal and external whistleblowers. All tips – including anonymous ones – are checked by the compliance officer. The underlying facts are first researched, evaluated and finally an internal decision is made. All process steps are carefully documented. The identities of the whistleblowers and those affected by the tip-off will be treated confidentially. Of course, gullible whistleblowers do not have to fear any disadvantages.
Verhaltenskodex
1. Gesellschaftliche Verantwortung
1.1 Zielsetzung
DSW21 ist ein modernes Unternehmen, das im Unternehmens verbund erfolgreich Mobilität, Strom, Wärme, Wasser, Telekom munikation oder auch zukunftsweisende Stadtentwicklung für Dortmund sichert.
Wirtschaftlicher Erfolg, öffentliche Zweckerreichung und gesell schaftliche Verantwortung sind hierbei die Grundlage unseres Handelns und unserer Entscheidungen.
Das Vertrauen der Öffentlichkeit, von Kund*innen, Geschäfts partner*innen und Kolleg*innen hängt ganz entschieden von der Glaubwürdigkeit und dem korrekten Verhalten jeder einzel nen Person ab. Damit prägen alle, die bei DSW21 arbeiten, den guten Ruf unseres Unternehmens und somit auch den wirt schaftlichen Erfolg von DSW21.
Dieser Verhaltenskodex soll Ihnen als Leitfaden im beruflichen Umgang mit Geschäftspartner*innen, Lieferant*innen, Kund*innen, sonstigen Externen und Kolleg*innen dienen.
1.2 Compliance
Jede*r Mitarbeiter*in im Unternehmen DSW21 hat sich an die geltenden gesetzlichen Regelungen zu halten.
Einen weiteren Rahmen unseres Handelns bilden die betriebs internen Regelungen sowie dieser Verhaltenskodex.
1.3 Nachhaltigkeit
Die gesellschaftliche Verantwortung unseres Unternehmens um fasst zur Sicherung eines gesunden Lebens und Arbeitsraumes aller Mitarbeitenden, Lieferant*innen und Kund*innen selbst verständlich auch den Schutz der Umwelt als Lebensgrundlage für künftige Generationen.
Wir erwarten von allen ein ökologisch und ethisch bewusstes Handeln. Voraussetzung hierfür ist ein ressourceneffizientes Wirtschaften sowie die Einhaltung aller geltenden Umwelt schutzvorschriften.
2. Verhalten der Mitarbeiter*innen
2.1 Verantwortung gegenüber dem Unternehmen
2.1.1 Das größte Kapital und die wichtigste Ressource unseres Unternehmens sind seine Mitarbeitenden. Wir möchten den Mitarbeitenden sichere Arbeitsplätze und ein soziales Arbeitsumfeld bieten.
Alle Mitarbeitenden repräsentieren gleichermaßen unser Unternehmen. Um die Reputation von DSW21 bei Kund*in nen, Geschäftspartner*innen und in der Öffentlichkeit zu wahren, ist einwandfreies und verantwortungsvolles Auftreten und Handeln aller Mitarbeitenden unerlässlich.
2.1.2 Ein verantwortungsbewußter Umgang mit Firmeneigentum sollte für jede*n Mitarbeiter*in selbstverständlich sein. Die Vermögensgegenstände von DSW21 sind gegen Verlust, Beschädigung, Diebstahl, Missbrauch und unerlaubter Nutzung zu schützen.
Firmenvermögen darf ausschließlich für die vorgesehenen dienstlichen Zwecke genutzt werden.
Die Nutzung von Firmeneigentum für private Zwecke ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen hiervon können durch betriebsinterne Regelungen oder die jeweiligen Führungs verantwortlichen gestattet werden.
2.1.3 Daten und Informationen sind für die erfolgreiche Durch führung unserer Geschäftsprozesse notwendig und gehören damit zu unseren wichtigsten immateriellen Vermögens werten.
Wir verpflichten uns dem Schutz der personenbezogenen Daten unserer Beschäftigten, Kund*innen und Geschäfts partner*innen. Wir halten uns an die Gewährleistungsziele (Datenminimierung, Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulich keit, Nichtverkettung, Transparenz und Intervenierbarkeit) bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten und verarbeiten diese stets im Einklang mit den jeweils gelten den gesetzlichen Vorschriften.
Wir prüfen bei einer Weitergabe von Daten und Informationen innerhalb und außerhalb von DSW21, ob der/die Empfän ger*in zum Erhalt der Daten und Informationen berechtigt ist. In der Zusammenarbeit mit Kund*innen und Geschäfts partner*innen schützen wir vertrauliche Daten und Infor mationen und sind besonders vorsichtig beim Informations austausch in elektronischen Netzwerken. In Abhängigkeit vom Grad der Vertraulichkeit der Daten und Informationen treffen wir zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen.
2.1.4 Wir begrüßen ausdrücklich karitatives, kulturelles oder demokratischpolitisches Engagement unserer Mitarbei ter*innen. Darüberhinausgehende Nebentätigkeiten dürfen jedoch nicht den Interessen von DSW21 entgegenstehen. Private und geschäftlich Interessen sind strikt voneinander zu trennen, um rechtliche Konsequenzen für den/die Mit arbeiter*in und Nachteile für DSW21 zu vermeiden. Über tatsächliche oder mögliche Interessenkonflikte ist die Führungskraft zu informieren.
2.2 Umgang miteinander
Ein höflicher, vertrauens und respektvoller Umgang ist Grundvor aussetzung für ein soziales und harmonisches Arbeitsumfeld und sollte daher für alle Mitarbeitenden selbstverständlich sein.
Sie sollten sich so verhalten, wie Sie es sich auch von Ihren Kolleg*innen, Führungskräften und dem Unternehmen wünschen.
DSW21 steht für Vielfalt und Toleranz und lehnt jegliche Art von Diskriminierung und Mobbing ab. Von allen Mitarbeitenden wird ein freundliches, faires und respektvolles Verhalten erwartet.
2.3 Verhalten der Führungsverantwortlichen
Jede Führungskraft hat eine Vorbildfunktion. Sie erwirbt sich durch respektvollen Umgang, Vertrauen sowie Ehrlichkeit die Anerkennung ihrer Mitarbeiter*innen. Im Rahmen ihrer Füh rungsaufgaben orientiert sich die Führungskraft an den internen »Grundsätzen für Führung und Zusammenarbeit«.
Die Führungskräfte sind innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches verantwortlich für die Einhaltung dieses Verhaltenskodexes und der internen Regelungen. Sie tragen Sorge dafür, dass die Mitar beitenden die geltenden Regelungen kennen und verstehen. Das beinhaltet die Erfüllung von Organisations und Aufsichtspflichten.
2.4 Verhalten gegenüber Externen
Alle Geschäftspartner*innen, Lieferant*innen und Kund*innen sowie sonstige Externe müssen sich auf eine faire und objektive Behandlung durch unsere Mitarbeitenden verlassen können.
2.4.1 Die Auswahl unserer Lieferant*innen erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Vorschriften unter Beachtung der Grundsätze der Objektivität, Diskriminierungsfreiheit und Transparenz. Sollte ein*e Mitarbeiter*in bei einem Projekt die Objektivität durch persönliche Betroffenheit (z. B. Beteiligung der/des Mitarbeitenden oder einer ihm nahestehenden Person an einer/einem Lieferant*in) nicht gewährleisten können, hat sie/er hierüber die jeweilige Führungskraft zu informieren.
2.4.2 Um ihre Unabhängigkeit zu bewahren, dürfen Mitarbeitende von Externen weder Sachgeschenke noch andere Zuwendun gen für sich oder ein*e Dritte*n einfordern. Zuwendungen, die den Anschein erwecken, die objektive und faire Entschei dung zu beeinflussen, dürfen nicht angenommen werden.
Das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von Sachgeschen ken und sonstigen Zuwendungen an Amtspersonen oder Entscheidungsträger*innen im privatwirtschaftlichen Be reich muss mit den geltenden Gesetzen und den internen Regelungen im Einklang stehen. Es hat zu unterbleiben, wenn es als Versuch verstanden werden könnte, einen un berechtigten Vorteil oder eine für DSW21 günstige Ent scheidung herbeizuführen.
2.4.3 Korruptes Verhalten wird von DSW21 gänzlich abgelehnt und führt immer zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen bzw. zur Beendigung der Geschäftsbeziehung.
Detaillierte Regelungen und Hilfestellungen sind in den DSW21internen Richtlinien zur Korruptionsprävention zu finden. Weiterhin stehen jederzeit die unter Ziffer 4 ge nannten Ansprechpartner*innen zur Verfügung.
2.5 Anerkennung der Menschenrechte
Die Menschenrechte werden von unseren Mitarbeiter*innen anerkannt und beachtet. Grundlage hierfür ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Generalversammlung der Vereinten Nationen.
2.6 Bewusstsein der ökologischen Verantwortung
Die gesetzlichen Normen und Standards zum Umweltschutz werden beachtet und eingehalten.
Beim Umgang mit Substanzen (Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse), die als gefährlich einzustufen sind, wenn sie in die Umwelt gelangen, wird deren sichere Handhabung, Bewegung, Lagerung, Wiederverwendung oder Entsorgung sichergestellt.
3. Verhalten der Lieferant*innen
Für eine gute Geschäftsbeziehung ist die beiderseitige Einhaltung dieses Verhaltenskodexes unerlässlich.
Wir bieten unseren Lieferant*innen eine vertrauensvolle und faire Geschäftsbeziehung und treten ihnen mit Respekt und Offenheit ent gegen. Umgekehrt erwarten wir, dass unsere Lieferant*innen uns mit dem gleichen Respekt und der gleichen Integrität begegnen. Um zu gewährleisten, dass sich unsere Lieferant*innen unseren Werten, welche auf den zehn Prinzipien des UN Global Compact beruhen, verpflichtet fühlen, haben wir eigens einen Lieferantenkodex entwickelt.
Jegliche Art von Korruption lehnen wir entschieden ab. Korrumpierungsversuche seitens unserer Lieferant*innen führen grundsätzlich zur sofortigen Beendigung der Geschäftsbeziehung.
Bei Nichtbeachtung dieser Regelungen durch Mitarbeiter*innen unseres Unternehmens stehen allenLieferant*innen ebenfalls die unter Ziffer 4 genannten Ansprechpersonen zur Verfügung.
4. Verstöße
Wir erwarten von unseren Vorständen, Führungskräften und Mitarbei tenden die Einhaltung dieses Verhaltenskodexes. DSW21 nimmt Ver stöße sehr ernst und sanktioniert sie im Rahmen der rechtlichen Be stimmungen konsequent und ausnahmslos.
Um Ihnen im Arbeitsalltag Hilfestellung bei der Beachtung dieser Verhaltensgrundsätze zu geben oder wenn Sie den Verdacht auf einen ComplianceVerstoß melden wollen, bieten wir Ihnen folgende Kontaktmöglichkeiten an:
Ombudsmann Prof. Dr. Tido Park Rechtsanwalt
Rheinlanddamm 199
44139 Dortmund
Tel.: 0231.95 80 68 0
Fax: 0231.95 80 68 15
EMail: park@parkwirtschaftsstrafrecht.de
Compliancebeauftragter Oliver van der Meeren Deggingstraße 40
44141 Dortmund
Tel.: 0231.95536 58
Fax: 0231.95533 26
EMail: o.vandermeeren@dsw21.de
Verdachtsfälle können auch noch weiteren internen Ansprech partner*innen gemeldet werden, siehe dazu die DSW21internen Richtlinien. Jegliche Hinweise – sowohl von internen als auch von externen Hinweisgeber*innen – werden durch den Compliancebeauftragten überprüft. Gleiches gilt für anonym eingegangene Hinweise. Hierbei wird zunächst der zugrundeliegende Sachverhalt recherchiert, dieser bewertet und schließlich einer internen Entscheidung zugeführt. Jegliche Verfahrensschritte werden gewissenhaft dokumentiert. Die Identitäten der Hinweisgeber*innen so wie die der von dem Hinweis betroffenen Personen werden vertraulich behandelt. Gutgläubige Hinweisgeber*innen haben selbstverständlich keinerlei Nachteile zu befürchten.
Lassen Sie uns diesen Verhaltenskodex stets Grundlage unseres tägli chen Handelns sein und gemeinsam an seiner Umsetzung arbeiten.
Dortmunder Stadtwerke AG
Deggingstraße 40
44141 Dortmund
Telefon (0231) 9 55-00
posteingang@dsw21.de
Handelsregister: HRB 2391
Umsatzsteuer ID-Nummer: DE124643878
Kammer: IHK Dortmund