Gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB sind Vermögensgegenstände in Höhe von
10,1 Mio. €, in Form von Wertpapieren und Festgeldern, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und dazu dienen, Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen
zu decken, mit Rückstellungen aus diesen Verpflichtungen in Höhe von 5,2 Mio. € saldiert worden. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgte zum beizulegenden Zeitwert, der nahezu den Anschaffungskosten entspricht. Erträge aus dem Deckungsvermögen (0,01 Mio. €) wurden mit Zinsaufwendungen (0,01 Mio. €) saldiert. Der sich ergebende Saldo ist unter dem Posten »Zinsen und ähnliche Aufwendungen« enthalten.
5| Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
DORTMUNDER STADTWERKE AG