Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten insbesondere Forderungen aus abgerechneten und abgegrenzten Energie- und Wasserlieferungen sowie aus Nebengeschäften, aus Hafenbetrieb und Liegenschaftsverwaltung, gegen Luftfahrtgesellschaften, aus Telekommunikationsleistungen sowie aus Netznutzungsentgelten. Soweit notwendig, wurden die Forderungen wertberichtigt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit Restlaufzeiten größer ein Jahr bestehen, wie im Vorjahr, nicht.
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, umfassen im Wesentlichen den Gewinnanspruch von DSW21 gegenüber der WGW nach Saldierung mit Verbindlichkeiten aus anrechenbaren Steuern (23,6 Mio. €) sowie Zinsforderungen aus Darlehensforderungen gegenüber KSBG (20,2 Mio. €). Von den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, haben 16,4 Mio. € eine Restlaufzeit größer ein Jahr.
In den sonstigen Vermögensgegenständen bilden anrechenbare Steuern und Solidaritätszuschlag (16,7 Mio. €) sowie Umsatzsteuererstattungsansprüche (2,6 Mio. €) den Schwerpunkt. Von den »Sonstigen Vermögensgegenständen« haben 6,8 Mio. € eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.