Konzern.21

DORTMUNDER STADTWERKE AG

25| Latente Steuern

Passive latente Steuern nach § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB bestehen nicht. Aktive latente Steuern nach § 274 HGB resultieren aus den handels- und steuerrechtlich voneinander abweichenden Wertansätzen, insbesondere im Anlagevermögen und bei den Pensionsrückstellungen, die in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert werden.

Aus der Erstkonsolidierung des im Geschäftsjahr 2014 erworbenen Anteils an DEW21 ergeben sich zum 31.12.2024 passive latente Steuern im Sinne des § 306 HGB von 22,5 Mio. €.
 
Bei DEW21 belaufen sich die aus Kapitalkonsolidierungsmaßnahmen resultierenden passiven latenten Steuern zum 31.12.2024 auf 0,7 Mio. €. Für die Bewertung der latenten Steuern wird der jeweilige unternehmensindividuelle Steuersatz (15 % bis 33 %) angewendet, der nach der derzeitigen Rechtslage für den jeweiligen Zeitpunkt und Standort maßgeblich ist.

Entwicklung passive latente Steuern
01.01.24
Veränderung
31.12.24
Mio.€
Mio. €
Mio. €
passive latente Steuern
23,2
-0,7
22,5