Unter dem Posten »Übrige betriebliche Erträge« werden im Wesentlichen Mittel aus dem ÖPNV-Rettungsschirm (0,5 Mio. €), die ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNV-Gesetz NRW (5,9 Mio. €), Zuwendungen im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket (32,8 Mio. €), Sachschadenvergütungen (1,6 Mio. €) sowie Erträge aus Sachbezügen (2,5 Mio. €) ausgewiesen. Darüber hinaus beinhalten die übrigen sonstigen Betriebserträge Entlastungsbeiträge gemäß § 4 StromPBG (4,2 Mio. €).