Von Bedeutung sind die Einnahmen aus dem Fahrkartenvorverkauf für das Folgejahr sowie ein erhaltener Baukostenzuschuss für die Modernisierung einer Indoor-Funkstation. Außerdem werden Tilgungsnachlässe entsprechend der Laufzeit der zugrundeliegenden Mietpreisbindungsdauer ausgewiesen. Die vereinnahmten Ausgleichsbeträge werden unter Zugrundelegung der jeweiligen Vertragslaufzeiten ergebniswirksam aufgelöst.