Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte bei DSW21
Als kommunales Unternehmen der Daseinsvorsorge übernehmen wir bei DSW21 Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte gegenüber unseren Mitarbeitenden und der Gesellschaft. Diese Verantwortung erstreckt sich sowohl auf unseren eigenen Geschäftsbereich als auch auf unsere Lieferanten entlang unserer Wertschöpfungskette. Wir orientieren uns dabei an folgenden internationalen Standards:
• Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN)
• UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP)
• Arbeits- und Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
• UN-Kinderrechtskonvention
• Prinzipien des UN-Global Compact
Diese Grundsätze spiegeln sich auch in unseren internen Regelwerken wider, die durch interne Schulungen in den relevanten Fachbereichen ergänzt werden. Unser Verhaltenskodex stellt dabei die Leitlinie für ein verantwortungsvolles und integres Handeln unserer Mitarbeitenden dar. Der Schutz unserer Mitarbeitenden vor jeglicher Art von Diskriminierung hat für uns Priorität.
Unsere Lieferanten werden durch unseren Lieferantenkodex zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet. Der Lieferantenkodex definiert Mindestanforderungen an soziale, ökologische und ökonomische Standards, deren Erfüllung wir von unseren Lieferanten erwarten. Er ermächtigt uns, die Einhaltung dieser Standards beim Lieferanten zu überprüfen.
Daneben führen wir jährlich sowie anlassbezogen Risikoanalysen durch, um in unserem eigenen Geschäftsbereich sowie bei unseren Lieferanten menschenrechtsbezogene Risiken zu ermitteln. Hierzu bedienen wir uns auch IT-basierter Lösungen. Festgestellte Risiken werden priorisiert und angemessene Gegenmaßnahmen ergriffen.
Beschwerden oder Verdachtsfälle in Bezug auf mögliche Menschenrechtsverletzungen können den auf unserer Internet- sowie auf unserer Intranetseite genannten Ansprechpartnern gemeldet werden. Dort findet sich auch unsere Verfahrensrichtlinie mit näheren Informationen zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens. Unsere Ansprechpartner nehmen Meldungen von externen und internen Hinweisgebern entgegen, auch in anonymer Form.
Uns ist bewusst, dass die Erfüllung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten einem fortlaufenden Prozess unterliegt. Wir werden daher diese Grundsatzerklärung, unseren Verhaltenskodex, unseren Lieferantenkodex sowie unsere sonstigen menschenrechtsbezogenen Maßnahmen regelmäßig auf Aktualität und Wirksamkeit überprüfen und bei Bedarf entsprechend anpassen.
DORTMUNDER STADTWERKE AG
Der Vorstand
Stand: November 2023