Stadtwerke

Rettungspaket für Flughäfen „so nicht akzeptabel“


Guntram Pehlke: Rettungspaket für Flughäfen „so nicht akzeptabel“
Konzernmutter DSW21 fordert Finanzhilfen auch für den Dortmund Airport

Deutliche Kritik übt die Dortmunder Stadtwerke AG – DSW21 an der Ankündigung der Bundesregierung, nur ausgewählte Airports unter den Corona-Rettungsschirm schlüpfen zu lassen. „Warum nur 15 deutsche Flughäfen finanzielle Hilfen erhalten und der Dortmunder Flughafen dabei leer ausgehen soll, ist völlig unerklärlich“, sagt Guntram Pehlke, Vorstandsvorsitzender der Konzernmutter DSW21 und Vorsitzender des Aufsichtsrates am Dortmund Airport21. Pehlke fordert Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) auf, die „offenkundig willkürliche Entscheidung“ rückgängig zu machen. „Das ist so nicht akzeptabel. Wenn sich Herr Scheuer, wie er selbst sagt, als ‘Minister für Infrastruktur-Erhalt und nicht für Infrastruktur-Abbau‘ betrachtet, muss er diese Ungleichbehandlung unverzüglich wieder aufheben.“

Ende vergangener Woche hatte die Bundesregierung bekanntgegeben, dass sie die drei Flughäfen, an denen der Bund selbst beteiligt ist (Berlin, München, Köln/Bonn), sowie zwölf weitere mit insgesamt 600 Millionen Euro unterstützen wird. Zusätzliche 200 Millionen Euro sollen die Bundesländer zum Rettungspaket beisteuern. Grundlage ist eine völlig veraltete Liste, mit der der Bund vor etlichen Jahren ein „verkehrspolitisches Interesse“ an einigen Flughäfen anerkannt hat. Zu den Nutznießern gehört u.a. Münster/Osnabrück – nicht aber der Dortmunder Flughafen. Dabei wurde der in der Zwischenzeit längst als „landesbedeutsam“ eingestuft. Ebenso wie Paderborn/Lippstadt und Weeze, die gleichfalls nicht berücksichtigt werden sollen. DSW21 appelliert daher zudem an den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet und NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (beide CDU), für eine Gleichbehandlung der insgesamt sechs landesbedeutsamen Flughäfen im größten deutschen Bundesland zu sorgen.

Wie alle anderen Flughäfen auch, hatte der Dortmund Airport den Betrieb während des ersten Lockdowns zwischen März und Juni 2020 im Rahmen seiner Betriebspflicht gewährleisten müssen – um Bundesbürger in der Pandemie aus dem Ausland zurückzuholen sowie Ambulanz- und Polizeiflüge etc. durchführen zu können. Die so genannten „Vorhaltekosten“, die dabei entstanden sind, sollen einigen Flughäfen nun erstattet werden. Anderen nicht. Darunter Dortmund.

„In keiner anderen Branche werden bei den Corona-Hilfen solche Unterschiede gemacht. Es gibt keinen Einzelhandel, keine Gastronomie und keine Friseure erster und zweiter Klasse“, sagt Guntram Pehlke. Dass die Bundesregierung zudem allen Flughäfen die Übernahme der Kosten für die Flugsicherung in Aussicht stellt, sei ein „Ablenkungsmanöver“. Diese Mittel seien unabhängig von Corona ohnehin schon im Bundeshaushalt berücksichtigt.