Stadtwerke

Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht ab 27.4.


Ab Montag, dem 27. April, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder einer Maske im ÖPNV verpflichtend. Diese Regelung der Landesregierung (www.land.nrw) gilt in ganz NRW und damit auch in Dortmund und für die Fahrgäste von DSW21. Bitte nutzen Sie also in Bus und Bahn eine Mund-/Nasenabdeckung. Dies können auch Alltagsmasken, Halstücher oder Schals sein. Fahrgäste werden außerdem gebeten, etwas mehr Zeit für die Fahrt einzuplanen. Wenn der Bus oder die Bahn zu voll sind, sollte das nächste Fahrzeug genommen werden. Bitte halten Sie Abstand und befolgen Sie die bekannten Hygieneregeln.